Informationen über die Neusten Bestimmung des Landes Niedersachen und des Bistum Osnabrücks

Hinweise und Hygieneregeln in der Corona-Pandemie für unserer Pfarreiengemeinschaft

In den kommenden Wochen und Monaten wird uns alle die Corona-Pandemie voraussichtlich noch mehr beschäftigen. Wir müssen auf unsere eigene Gesundheit und auf die der Menschen um uns herum achten. Aus diesem Grund sollen hier für Sie noch einmal einige Hinweise und Hygieneregeln zusammengefasst werden:

  • Seien Sie vorsichtig und gehen Sie kein Risiko ein!
  • Wenn Sie zu einer Risikogruppe für COVID-19-Infektionen gehören, verzichten Sie gegebenenfalls auf Ihre Teilnahme an Gottesdiensten oder gemeindlichen Veranstaltungen! Die Sonntagspflicht bleibt ausgesetzt. In unserer Kirche in Alfhausen wird ein Live-Stream der Gottesdienste angezeigt. Weiteres sehen sie hier.
  • Wenn Sie eine Atemwegserkrankung oder grippeähnliche Symptome (auch im Anfangsstadium) haben, nehmen Sie bitte nicht an Gottesdiensten oder gemeindlichen Veranstaltungen teil! Gegebenenfalls werden Sie von den Ordnern abgewiesen.
  • Für die Teilnahme an Gottesdiensten und die Kirchenbesucherzahl gilt die Information aus der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen.
  •  Sind die Kirchengebäude gemäß des Hygiene Konzeptes gefüllt, können keine weiteren Personen zur Teilnahme an den Gottesdiensten zugelassen werden.
  • Tragen Sie einen Mund-Nase-Schutz (FFP2 Masken)
  • Halten Sie großzügig Abstände von mindesten 1,5 Metern ein!
  • Waschen und desinfizieren Sie regelmäßig Ihre Hände!
  • Bringen Sie ein eigenes Gesangbuch zum Gottesdienst mit! Momentan darf eingeschränkt im Gottesdienst gesungen werden.
  • Gottesdienste und weitere gemeindliche Veranstaltungen werden entsprechend der jeweils aktuellen rechtlichen Situation angeboten. Nutzung des Pfarrheimes siehe unten.
  • Verschärft sich die Lage, kann es vorkommen, dass Gottesdienste und Veranstaltungen (auch kurzfristig) abgesagt oder verschoben werden. Grundsätzlich sollen die Gottesdienste der kommenden Zeit stattfinden.
  • Achten Sie auf Informationen in den Medien! Zu empfehlen sind die Tageszeitungen sowie die folgenden Internetseiten:

    Bistum Osnabrück:
    https://bistum.net/one.news/index.html?entry=page.artikel.abt.1001.73

    Landkreis Osnabrück:
    www.landkreis-osnabrueck.de 

    Land Niedersachsen

    https://www.niedersachsen.de/Coronavirus

    Landkreis Vechta:
    www.landkreis-vechta.de

     

Bitte haben Sie Verständnis für die genannten Hinweise. Uns, den Mitgliedern der Kirchenvorstände und der Pfarrgemeinderäte sowie den hauptamtlichen pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, ist Ihre Gesundheit ein wirklich wichtiges Anliegen.

Bleiben Sie gesund!
Ihr Jan Wilhelm Witte
Pfarrer

Öffnung der Pfarrheime in den Pfarreiengemeinschaft für Gruppen

Nach Rücksprache mit den Kirchenvorständen sollen die Pfarrheime grundsätzlich wieder für Personengruppen geöffnet werden. Hierbei ist die sog. 2-G-Regel (ab Warnstufe 2 des Landkreises Osnabrück, sogar 2G+) zwingend vorgeschrieben, das bedeutet, dass ausschließlich geimpfte und/oder genesene Personen, die einen Nachweis darüber vorweisen können, zu Veranstaltungen oder Terminen zugelassen werden dürfen, andere Personen sind nicht zugelassen.

Gemäß der 2-G-Regel entfällt in diesen Terminen die Abstands- und Maskenpflicht, darüber hinaus kann die Küche genutzt werden.

Unbedingt erforderlich ist ebenfalls, dass die Verantwortlichen der Veranstaltungen gewährleisten, dass eine Teilnehmerliste geführt wird, auf der vermerkt ist, dass die teilnehmende Person geimpft und/oder genesen ist. Diese Teilnehmerliste ist nach der Veranstaltung im Pfarrbüro abzugeben und wird dort drei Wochen aufbewahrt und anschließend – gemäß der Datenschutzrichtlinien – vernichtet.

Termine zur Raumbelegung können im Pfarrbüro abgesprochen werden, dort gibt es auch den Vordruck für die Teilnehmerliste, die auch hier auf unserer Homepage heruntergeladen werden kann.

Vordruck TN-Liste Pfarrheim

Ausgenommen von dieser Regel sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die im Rahmen des Schulbesuches getestet werden. Ausgenommen sind ebenfalls Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft sind, was nachzuweisen ist.

Diese Regeln gelten bis auf Weiteres und werden gegebenenfalls entsprechend der geltenden Verordnungen oder der jeweiligen Nachrichtenlage angepasst.

Im Namen der Kirchenvorstände möchte ich Sie darum bitten, die Regeln bei der Nutzung der Räume des jeweiligen Pfarrheimes unbedingt einzuhalten. Nur so ist sichergestellt, dass wieder „Leben“ in unsere Pfarrheime kommt und gemeindliche Aktivitäten und Angebote anlaufen können. Wir freuen uns, wenn Sie sich damit arrangieren können und so zu einem verantwortungsbewusstem Umgang miteinander beitragen.

 Jan Wilhelm Witte, Pfarrer.

Hygiene Konzept in den Pfarrheimen

Dabei ist folgendes zu beachten:

Das ausführliche Hygienekonzept der Pfarrheime kann als PDF Herunterladen werden. Bei den folgenden Punkten handelt es sich um eine Zusammenfassung.

  • Eine Anmeldung erfolgt bis 7 Tage vorher über die jeweiligen Pfarrbüros.
  • Pro Gruppe ist ein Ansprechpartner zu nennen.
  • Es dürfen nur Personen, die keine Krankheitssymptome (Geschmacks- oder Geruchsstörungen, Husten, Halsschmerzen, Schnupfen, Fieber, Gliederschmerzen) und unter die 2-G-Regel fallen das Pfarrheim betreten.
  • Es ist eine Teilnehmerliste aller Anwesenden zu führen, die im Pfarrbüro aufbewahrt und vernichtet wird. Die ausgefüllte Liste ist nach Beendigung der Veranstaltung im Pfarrbüro abzugeben.
  • Beim Betreten der Pfarrheime sind die Hände zu desinfizieren.
  • In den Fluren und Toilettenräumen ist eine Mund-Nasen-Maske (FFP2) zu tragen.
  • Arbeitsmaterialien müssen selbst mitgebracht werden.
  • Eine Nutzung der Küchen ist nur unter 2-G-Regel möglich.

Wir freuen uns, dass die Häuser – wenn auch eingeschränkt – wieder geöffnet sind und die gemeindliche und inhaltliche Arbeit wieder aufgenommen werden kann.

Für weitere Fragen stehen die Pfarrbüros und Pastoralen Mitarbeiter zur Verfügung.

Foto: Bild von Tumisu auf Pixabay