
Neuverpachtung
Los-Nr. | Gemarkung | Flur | Flurstück | Nutzungsart | Größe | Pachtzins |
1 | Vörden Vörden | 5 5 | 20 21 | Ackerland Ackerland | 5.746 m² 6.091 m² | 373,49 EUR 395,92 EUR |
2 | Vörden
| 8
| 186/1 | Grünland | 29.489 m² | 1.179,56 EUR |
3 | Hinnenkamp | 8
| 47 tlw. | Ackerland
| 47.239 m²
| 4.251,51 EUR
|
4 | Vörden
| 17
| 18
| Ackerland
| 10.400 m²
| 780,00 EUR
|
5 | Vörden Vörden | 17 17 | 325 326 | Ackerland Ackerland | 10.053 m² 5.230 m² | 753,98 EUR 392,25 EUR |
Verfahren
Schriftliche Angebote sind bis zum 30.04.2022 in einem verschlossenen Umschlag mit der Beschriftung „Pachtangelegenheit Kath. Kirchengemeinde St. Paulus“ im Pfarrhaus, Am Burghof 1, 49434 Neuenkirchen-Vörden einzureichen. Die Öffnung und Auswertung der Angebote erfolgt durch den vom Kirchenvorstand bestellten Pachtausschuss.
Eine Angebotsabgabe kann auf alle Flächen erfolgen, wobei eine Flächenpriorisierung, d.h. Reihenfolge der bevorzugten Flächen (Lose) angegeben werden muss. Bei Nachfrageüberhang kann jeder Pächter maximal einmal den Zuschlag erhalten.
Muster des neuen Pachtvertrages und Flurstücksnachweise nebst Liegenschaftskarten werden auf Anfrage an st.paulus-voerden_at_web.de zugesandt.
Bewirtschaftungsgrundsätze
- Die Bewirtschaftungsgrundsätze sind dem aktuellen Pachtvertragsmuster zu entnehmen
- Die Pachtvertragslaufzeit beträgt 4 Jahre. Der Pachtantritt erfolgt zum 01.10.2022 bzw. nach Abernten der Haupternte in Abstimmung mit dem Vorpächter.
Vergabekriterien
- Die Verpachtung erfolgt vorrangig an Landwirte aus dem Gebiet der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden und an Altpächter auch außerhalb der Gemeindegrenzen, die ihren Grundbesitz nicht verpachtet haben und die Fläche selbst bewirtschaften.
- Vollerwerbslandwirte haben Vorrang vor Nebenerwerbsbetrieben
- Familienbetriebe haben Vorrang vor Kapitalgesellschaften
- Die Vergabe erfolgt nach Preisvorgabe durch den Kirchenvorstand zu dem o.g. Pachtzins.
- Der Pachtzins ist als Nettopachtzins zzgl. Nebenabgaben zu verstehen.
Zuschlagskriterien (Punktesystem)
- Vollerwerbslandwirte haben Vorrang vor Nebenerwerbsbetrieben
- Familienbetriebe haben Vorrang vor Kapitalgesellschaften
- Landwirte aus dem Gebiet der Kirchengemeinde Neuenkirchen-Vörden erhalten den Vorrang
- Altpächter vor Neupächter
Dabei sind die Punkte wertgleich zu gewichten und werden kumuliert.
Zuschlagserteilung
- Bei Punktegleichheit gilt die vom Pächter angegebene Prioritätenliste
- Der Zuschlag erfolgt nach der in der obigen Flächenliste aufgeführten Reihenfolge der Lose
- Bei Punkte- und Prioritätengleichheit entscheidet das Los, sofern sich unter diesen kein Altpächter befindet.
- Rechtliche Ansprüche – gleich welcher Art – können aus dieser Mitteilung nicht hergeleitet werden.